Wir werden digital – Wichtige Information zur Zustellung von Steuerbescheiden

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

wir hoffen, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. 

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über eine Änderung in Bezug auf die Zustellung Ihrer Steuerbescheide informieren. Ab sofortwerden wir grundsätzlich dazu übergehen, Ihre Steuerbescheide ausschließlich auf elektronischem Wege zuzustellen, d.h. Sie erhalten Ihre Bescheide nur noch per E-Mail. 

Mit der Umstellung werden wir den Aufwand auf Ihrer und unserer Seite verringern können, mit erheblich weniger Papier nachhaltig handeln und ermöglichen damit auch eine REDUZIERUNG der Honorargebühr für die Prüfung der Steuerbescheide. Die bisherige Zeitgebühr von 45€ netto wird auf pauschal 30 € netto pro Steuerbescheid herabgesenkt.  

Eine weitere Änderung betrifft den Abrechnungsprozess. Die Prüfung des Steuerbescheides wird ab sofort im Vorfeld mit der Honorarrechnung für die Steuererklärung abgerechnet und nicht mehr erst bei Prüfung des Bescheids. Auch wenn diese Gebühr zeitlich vorgezogen ist, haben Sie einen erheblichen Vorteil, da die gesetzlich vorgesehene Auslagenpauschale für Sie grundsätzlich einmal wegfällt.  

Bitte beachten Sie, dass sich bei der Abrechnung der Anträge, Einsprüche oder beim Zusatzaufwand für die Nachreichung der vom Finanzamt angeforderten Unterlagen etc. nichts verändert. Diese Leistungen werden wir wie gewohnt gesondert nach tatsächlichem Aufwand abrechnen. Den Zeitaufwand für Belegnachreichungen rechnen wir künftig grundsätzlich mit anstehenden Beratungsleistungen oder der nächsten Steuererklärung ab. 

Zusammenfassung: 

o   Die Prüfung des Steuerbescheides wird in Zukunft im Vorfeld mit der Steuererklärung abgerechnet

o   Anträge, Einsprüche und Zusatzaufwand werden weiterhin gesondert abgerechnet 

o   Belegnachreichungen werden erst im Folgejahr mit der Steuererklärung abgerechnet

Soweit uns Ihre E-Mail-Adresse nicht bekannt ist oder Sie eine Zustellung auf eine andere / gesonderte Adresse wünschen, teilen Sie uns dies bitte umgehend per E-Mail über eine der unten aufgeführten Adressen mit. Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse nutzen.

Sollten Sie keine E-Mail-Adresse haben, werden wir Ihnen die Steuerbescheide weiterhin per Post zusenden. Die o.g. Reduzierung der Honorargebühr greift in diesen Fällen leider nicht. 

Selbstverständlich sind wir uns bewusst, dass es Ausnahmefälle für den postalischen Versand geben kann. Falls Sie weiterhin eine Zustellung auf Papier bevorzugen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 31.12.2023 mit. Auch in diesem Fall erfolgt die o.g. Gebührenreduzierung nicht. 

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit, sind aber auch davon überzeugt, dass diese Maßnahmen auch in Ihrem Sinne und zu Ihrem Nutzen sind.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Wünschen der Kanzleileitung