Sonderrundschreiben E-Rechnungen

Betreff: Gemeinsam die E-Rechnung einführen

Sehr geehrte Mandantschaft,

ab dem 01. Januar 2025 wird der Empfang und Versand von E-Rechnungen für Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027. Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt.

Vielleicht haben Sie bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht. Wenn nicht, gilt es rechtzeitig passende Software-Lösungen und Prozesse in Ihrem Unternehmen einzuführen. Dabei bietet die E-Rechnung viele Vorteile für Sie.

Um E-Rechnungen empfangen (und ggfs. auch erstellen) zu können, müssen in Ihrem Unternehmen gegebenenfalls neue Software-Lösungen in der Fakturierung bzw. Software-Updates und auch die damit verbundenen Prozesse eingerichtet werden. Lassen Sie uns also die Zeit nutzen und diese Herausforderung gemeinsam meistern! 

Wir unterstützen Sie und setzen die Anforderungen gemeinsam um. Je schneller Sie die E-Rechnung einführen, desto schneller profitieren auch Sie von den Vorteilen:

·         Effiziente Workflows: Durch den Einsatz digitaler Rechnungsbelege profitieren Sie von medienbruchfreien Prozessen: vom Empfang, der Prüfung und Freigabe der E-Rechnung bis zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung.

·         Zeitersparnis: Fehleranfällige manuelle Dateneingaben entfallen. Das verbessert nicht nur die Qualität Ihrer Buchführung: Sie können die gewonnene Zeit auch für wertschöpfende Tätigkeiten nutzen.

·         Kostenersparnis: Mit E-Rechnungsprozessen können Sie effektiv sparen: Denn Kosten für Papier und Kuverts, Druck- und Portokosten oder Ordner und Aktenschränke entfallen komplett. Modellrechnungen zeigen Einsparungen von bis zu 60 Prozent gegenüber Rechnungen auf Papier.

·         Transparenzgewinn: Eingangs- und Ausgangsrechnungen liegen in der Cloud. Bei Fragen können Mitarbeitende schnell zugreifen und sind direkt auskunftsfähig.

·         Besseres Cash-Management: Skontoabzugsmöglichkeit durch schnellere Eingangsrechnungsbearbeitung. Zudem hohe Transparenz auf der Ausgabenseite. Es sorgt für eine beschleunigte und sichere Zustellung elektronischer Rechnungen beim Empfänger für einen schnelleren Zahlungseingang und sinkende Mahnquoten.

Auch von Seiten unseres Softwarepartners DATEV können wir Ihnen schon jetzt fertige Lösungen für den E-Rechnungsempfang und -versand bieten.
Die DATEV betreibt eine E-Rechnungsplattform, über die alle E-Rechnungen Ihres Unternehmens laufen werden. DATEV Unternehmen online, das bereits viele unserer Mandanten für die Belegarchivierung nutzen, wird daran angebunden, sodass ein medienbruchfreier Prozess bis in Ihre Finanzbuchhaltung entsteht. Auch für den Versand bietet DATEV verschiedene integrierte Programme für Ihre Bedürfnisse an. Auf dieser Plattform können Sie sich bereits jetzt registrieren und im Notfall ab dem 01.01.2025 auch selbst formatkorrekte E-Rechnungen manuell schreiben bzw. versenden.

Im Interview mit dem E-Rechnungsexperten Ivo Moszynski erfahren Sie das Wichtigste zur kommenden E-Rechnungspflicht. Er erklärt in nur 6 Minuten, was der Stichtag 01.01.2025 bedeutet, ob eine E-Mail für den Empfang ausreicht und weshalb DATEV schon jetzt auf die E-Rechnungsplattform setzt. Schauen Sie gleich mal rein:

https://youtu.be/pIz_fCLfF78?si=MI2yBoku6HJqbD62

Sofern bei Ihnen darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, können Sie gern auf unsere interne IT-Abteilung rund um Herrn Schrörs zukommen. Packen wir‘s an, dann werden wir gemeinsam auch diese Herausforderung meistern.

Wichtiger Hinweis: Auch wir in der Kanzlei sind bereits auf diesen Schritt vorbereitet und werden unsere Rechnungen im 1. Halbjahr 2025 auf den Versand als E-Rechnung umstellen.

Mit freundlichen Grüßen

hildebrandt + partner, steuerberater PartGmbB