Sonderrundmail Kassenmeldepflicht und Mahngebühren
Sehr geehrte Mandantschaft,
wir möchten Sie heute auf zwei wichtige Themen aufmerksam machen: die Kassenmeldepflicht und in eigener Sache unsere aktuelle Mahngebührenregelung.
Ø Einführung der Kassenmeldepflicht
Ab dem 01.01.2025 tritt die neue Kassenmeldepflicht in Kraft. Diese Vorschrift verpflichtet alle Unternehmen, ihre Kassensysteme bei der zuständigen Finanzbehörde anzumelden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Bargeldgeschäften zu erhöhen und Steuerhinterziehung vorzubeugen. Vorherige formlose Meldungen seit 2021 auch bzgl. des TSE-Zertifikats wie teilweise bei Mandanten bereits erfolgt, befreien leider nicht vor der erwähnten elektronischen Meldepflicht.
Im Anhang finden Sie ein Merkblatt, das detaillierte Informationen zur Kassenmeldepflicht enthält und Ihnen bei der Umsetzung der neuen Regelung helfen soll. Sollten Sie die Meldepflicht von uns erledigen lassen, bitten wir mit diesem Rundschreiben um Auftragserteilung über Ihre/n Sachbearbeiter/in. Sollten Sie es selbst umsetzen, bitten wir nach Erledigung um Information per E-Mail.
Ø Änderungen bei Mahngebühren
Des Weiteren möchten wir Sie über die Anpassungen unserer Mahngebühren informieren. Die Gebührenstaffel wird wie folgt angepasst:
- 1. Mahnstufe: keine Gebühr
- 2. Mahnstufe: 10,00€
- 3. Mahnstufe: 20,00€ – Darüber hinaus wird die Arbeit eingestellt und die Mandatsniederlegung geprüft.
Wir bitten Sie, sofern keine Einzugsermächtigung durch Sepa-Mandat erteilt wurde, Ihre Zahlungen fristgerecht zu überweisen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. In bestimmten Fällen werden wir um Verständnis bitten, dass wir für ein vertrauensvolles, wertschätzendes Mandatsverhältnis ausdrücklich die Erteilung eines Sepa-Mandats voraussetzen müssen. Vielen Dank vorab.
Sollten Sie Fragen zu den Mahngebühren oder zur Kassenmeldepflicht haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
hildebrandt + partner, steuerberater PartGmbB