Monatsinformation Februar 2025
Liebe Mandanten,
neben unserer monatlichen Information, die Sie in Anlage vorfinden, möchten wir Betriebe mit Kassenbuchführung in 2 Punkten noch einmal besonders an Fristen erinnern, auf die wir bereits aufmerksam gemacht hatten, die aber gern in Vergessenheit geraten:
- Registrierung:
Seit dem 01.01.2025 ist die Registrierung eines elektronischen Kassensystems auf dem Internetportal der Finanzbehörden notwendig. Für die erstmalige Meldung eines Systems muss die Erfassung auf Elster bis zum 30.06.2025 erfolgt sein. Sollte man dieses Datum versäumen, können empfindliche Strafen auf Sie zukommen! - Verfahrensdokumentation und/oder „Kassennachschaumappe“ aktualisieren
Die Überprüfung Ihrer o.g. Registrierung sollte auch dazu genutzt werden, um die verfahrensrechtlich seit 2014 eingeführte sog. Verfahrensdokumentation (VD) zur Kassenbuchführung zu überprüfen. Leider ist auch hier eine Aktualisierung bei Veränderungen generell notwendig. Sollte also der Kassennachschau-Prüfer unangemeldet im Unternehmen stehen, sollten Sie mindestens diese VD im Rahmen der von uns empfohlenen/entwickelten „Kassennachschaumappe“ unter dem Tresen zur Hand haben …
Ansonsten wünschen wir Ihnen jetzt mit unserem Newsletter hilfreiche bzw. nützliche Erkenntnisse!
Sollten Rückfragen dazu offen bleiben oder die Registrierung auf dem Elsterportal vornehmen, können Sie uns gern ansprechen bzw. beauftragen.
Mit den besten Wünschen aus Eltville-Erbach