Anforderung Identifikationsnachweis aller Mandanten
Sehr geehrte Mandantschaft,
im Dezember werden wir auf verschiedenen Wegen (persönlich, per E-Mail, telefonisch, etc.) teilweise nochmals auf Sie zukommen, um die Übersendung bzw. Überlassung einer Kopie Ihres aktuellen Personalausweises oder Reisepasses zu checken oder neu zu erbitten.
Diese Maßnahme ist unseren gesetzlichen Verpflichtungen geschuldet und dient dem Nachweis der Identifizierung unserer Mandanten und der Aktualisierung unserer Unterlagen, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die Pflicht zur Identifizierung besteht seit der Einführung des Gesetzes § 87d Abs. 2 AO und wurde bei Nichterfüllung auch mit entsprechenden Sanktionen wie z.B. erheblichen Geldbußen belegt (§ 17 Abs. 2 GwG).
Sollten Sie uns bereits entsprechenden Ausweis überlassen haben, sind Sie natürlich nicht von unserem Aufruf betroffen.
Wir bitten aber alle anderen Mandanten um Verständnis, dass wir Sie aus o. g. Gründen um eine Kopie oder Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite als Kopie oder Scan) bitten müssen, um dieser Dokumentationspflicht nachkommen zu können.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und bitten um zeitnahe Rücksendung der angeforderten Dokumente, sofern Sie dies noch nicht erledigt haben.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
hildebrandt + partner, steuerberater PartGmbB