Erinnerung an die Einreichung der Belege für die Einkommensteuererklärung 2023 – möglichst über DATEV-meine-Steuern !

Sehr geehrte Mandanten,

die Abgabefristen nähern sich schrittweise den Verhältnissen vor Corona an, daher möchten wir Sie mit diesem Schreiben frühzeitig an die Einreichung Ihrer Unterlagen für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2023 erinnern, um die Frist zum 31.05.2025 einhalten zu können.

Zur Vermeidung von Zusatzgebühren bitten wir Sie, uns die Belege digital über das DATEV-Portal „DATEV-Meine Steuern“ zur Verfügung zu stellen. Das Portal hat sich schon vielfach bewährt und wird von den verwendenden Mandanten auch deshalb geschätzt, da relevante Belege bereits unterjährig abgelegt werden können und so für Sie der Zeitaufwand für die Übermittlung sinkt. Falls „DATEV Meine Steuern“ noch nicht für Sie eingerichtet ist, sprechen Sie uns bitte darauf an, damit wir die Einrichtung für Sie veranlassen können.

Bitte bedenken Sie, dass wir für die Erstellung in unserem Haus noch eine entsprechende Bearbeitungszeit bis zur möglichen Abgabe beim Finanzamt benötigen. Da erfahrungsgemäß sehr viele Erklärungen kurz vor Fristablauf eingereicht werden, könnte es zu Bearbeitungsverzögerungen in unserem Haus kommen. Dies möchten wir gerne vermeiden und die fristgerechte Bearbeitung in Ihrem Sinne gewährleisten. 

Sollte diese Erinnerung für Sie nicht relevant sein, z.B. weil Sie Ihre Unterlagen bereits eingereicht haben, betrachten Sie die Nachricht bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

hildebrandt + partner, steuerberater PartGmbB